„Da Umstände, die mich zur Befürwortung des Gnadenversuchs veranlassen könnten, sich bei der Prüfung des Sachverhalts nicht ergeben haben, lehne ich in Übereinstimmung mit dem Gauleiter Hessen-Nassau der NSDAP und dem Geheimen Staatspolizeiamt einen Einsatz für Fleck ab“ 30. August 1940
Karl Fleck (* 5. März 1881 in Arheilgen) wird nach dem Besuch der Volksschule Eisenbahner. 1920 tritt er der gerade erst gegründeten KPD sowie in den Folgejahren mehreren anderen kommunistischen Organisationen bei, u.a. der „Roten Hilfe“, dem „Roten Frontkämpferbund“ sowie dem „Kampfbund gegen den Faschismus“. Als Mitglied der KPD verliert Fleck 1933 seine langjährige Stelle als Rangierer bei der Reichsbahn.
Er fällt unter die Bestimmungen des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ und gerät daher schnell ins Visier der Gestapo, die noch im selben Jahr erste Hausdurchsuchungen bei ihm und seiner Frau Margarete durchführt. Im November 1933 wird Fleck erstmals verhaftet und für zwei Wochen in das KZ Osthofen verschleppt.
Am 28. Oktober 1937 wird er erneut in „Schutzhaft genommen“. Das Oberlandesgericht Kassel verurteilt ihn im März 1938 zu 3 Jahren und 2 Monaten Zuchthaus sowie 3 Jahren Ehrverlust. Ihm wird vorgeworfen, in den Jahren 1934/1935 am Wiederaufbau der Darmstädter Ortsgruppe der verbotenen KPD mitgewirkt zu haben. Er wird als Haupttäter geführt und erhält von allen Angeklagten die härteste Strafe. 1941 kommt Fleck nach drei Jahren Haft im Zuchthaus Marienschloss wieder frei und findet eine neue Anstellung in Darmstadt. Als Angestellter der Bahn darf er aber erst nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes wieder arbeiten.
Quellen
HHStAW 518 73254