August 1936: Der Prozess gegen die FAUD und den anarchosyndikalistischen Widerstand
Darmstadt, 26. August 1936. Sieben Angeklagte stehen vor dem 2. Senat des Volksgerichtshofs: Friedrich Lösch, Georg Hepp, Karl Schild, Eduard Bischoff, Theo(dor) Müller, Anni Zerr und Helmuth Moeßner. Ihnen wird vorgeworfen, den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Freien Arbeiter-Union Deutschlands (FAUD) aufrechterhalten und damit ein „hochverräterisches Unternehmen“ vorbereitet zu haben.
Nach langer Untersuchungshaft beginnt ein Verfahren, das die frühe Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung des anarchosyndikalistischen Widerstands in Südwestdeutschland sichtbar macht.
Der Weg zum Prozess
Der Prozess von 1936 steht am Ende einer bereits seit Jahren andauernden Verfolgung. Bereits im Mai 1935 steht vor dem Oberlandesgericht Darmstadt eine Gruppe von elf Anarchosyndikalist:innen. Sie stammen unter anderem aus Darmstadt und Arheilgen sowie aus Offenbach, Frankfurt und Okriftel. Neun von ihnen werden im November 1935 wegen Hochverrats verurteilt, unter ihnen der bulgarische Student an der Technischen Hochschule Kirill Inkoloff, Johann Dieter und Heinrich Weigand aus Arheilgen. Anderen, wie Gustav und Marie Doster, war Ende 1933 die Flucht in die Niederlande gelungen.
Ende 1934 beginnt die Gestapo, die anarchosyndikalistischen Verbindungen im Rhein-Main-Gebiet systematisch aufzubrechen. Ihr Zugriff trifft ein Netzwerk, das sich nach der Zerschlagung der FAUD 1933 im Untergrund neu organisiert hat.
Man trifft sich konspirativ, tauscht Informationen aus, hält Verbindungen zu anarchosyndikalistischen Kreisen im niederländischen Exil und bringt antifaschistische Schriften nach Deutschland oder schmuggelt sie ins „Reich“. Neben dem „Fanal“ und „Direkte Aktionen“ kommen Tarnschriften wie „Deutschtum im Ausland“ („Die Internationale“) oder „Esst deutsche Früchte“ in Umlauf.
Das Netzwerk reicht weit über Darmstadt hinaus. Verbindungen bestehen nach Frankfurt, Offenbach, Mannheim und Ludwigshafen; Treffen finden unter anderem im Odenwald und an der Bergstraße statt. Die Gestapo setzt Denunziant:innen und Spitzel ein und nimmt zwischen Ende 1934 und Mai 1935 zahlreiche Verhaftungen vor.


Der Volksgerichtshof-Prozess 1936
Gegenstand des Verfahrens sind die illegalen Zusammenkünfte, organisatorischen Verbindungen, die Herstellung und Weitergabe von Schriften sowie Kontakte über regionale und nationale Grenzen hinweg.
Der Volksgerichtshof war dabei kein unabhängiges Gericht im rechtsstaatlichen Verständnis, sondern ein zentrales Instrument der nationalsozialistischen politischen Strafjustiz. Für die Angeklagten ging es deshalb nicht allein um die Frage, welche konkreten Handlungen ihnen nachgewiesen werden konnten. Die nationalsozialistische Repression zielte darauf, die verbliebenen organisatorischen und politischen Verbindungen des Widerstands zu zerschlagen.
Das Urteil vom 28. August 1936
Am 28. August 1936 fällt der Volksgerichtshof sein Urteil:
- Friedrich Lösch: sieben Jahre Zuchthaus
- Georg Hepp: sechs Jahre Zuchthaus
- Karl Schild: vier Jahre und sechs Monate Zuchthaus
- Eduard Bischoff: drei Jahre und neun Monate Zuchthaus
- Theo(dor) Müller: drei Jahre und sechs Monate Zuchthaus
- Anni Zerr: zwei Jahre Zuchthaus
- Helmuth Moeßner: Freispruch
Für Lösch, Schild, Bischoff, Müller und Zerr folgt nach der Haft die Deportation in Strafgefangenen- und Konzentrationslager.
Widerstand unter den Bedingungen der Diktatur
Der Prozess vom August 1936 steht für eine frühe Phase der Verfolgung des anarchosyndikalistischen Widerstands. Er zeigt, wie politische Opposition durch Überwachung, Verhaftungen und Strafjustiz bekämpft wurde.
90 Jahre später schärft die Beschäftigung mit dem Verfahren den Blick auf Menschen im Widerstand gegen den Nationalsozialismus, die in der Erinnerung weniger präsent sind: auf Arbeiter:innen, die nach der „Machtergreifung“ trotz massiver Verfolgung im Untergrund gegen das NS-Regime aktiv waren.
Gerade darin liegt die historische Bedeutung des Darmstädter Verfahrens.

Wer war die FAUD?
Die Freie Arbeiter-Union Deutschlands (FAUD) war eine anarchosyndikalistische Gewerkschaftsorganisation, die 1919 aus der „Freien Vereinigung deutscher Gewerkschaften“ hervorging. Sie orientierte sich am Syndikalismus und strebte eine Gesellschaft ohne staatliche und wirtschaftliche Herrschaft an.
Anders als zentralistisch organisierte Gewerkschaften setzte die FAUD auf Selbstverwaltung, föderale Strukturen und direkte Aktionen der Beschäftigten – etwa Streiks, Boykotte und Betriebsbesetzungen. In der ersten Hälfte der 1920er Jahre erreichte sie zeitweise weit über 100.000 Mitglieder, verlor danach jedoch zunehmend an Bedeutung.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten löste sich die FAUD im Februar 1933 selbst auf, um einer staatlichen Zerschlagung zuvorzukommen. Ihre Mitglieder setzten den Kampf teilweise illegal fort: Sie bauten konspirative Netzwerke auf, verbreiteten antifaschistische Schriften und hielten Kontakte ins Ausland aufrecht.
In Südwestdeutschland entstand ein solches Widerstandsnetzwerk insbesondere im Rhein-Main-Gebiet sowie in Mannheim und Ludwigshafen. Die Gestapo zerschlug diese Strukturen in den Jahren 1934 und 1935 weitgehend. Der Volksgerichtshof-Prozess in Darmstadt im August 1936 markierte einen entscheidenden Einschnitt in der Geschichte des anarchosyndikalistischen Widerstands in der Region.

