„…die Bevölkerung ist stillschweigend vorbeigegangen,
dachten wahrscheinlich nur: es betrifft sie ja nicht.“
Elise Eckstein
Wenn man an Zwangsarbeit in Darmstadt im Nationalsozialismus denkt, fallen einem die Kriegsgefangene oder sog. Zivilarbeiter ein, die nach Darmstadt verschleppt wurden und in Firmen, Fabriken, der Muna, in der Landwirtschaft, aber auch privat „beschäftigt“ waren.
Vergessen dabei wird häufig das Unrecht, dass den Darmstädter Juden widerfuhr, die 1940 zu Zwangsarbeiten vom städtischen Tiefbauamt gezwungen wurden. In Kooperation mit der Brechtgeschichtswerkstatt und dem Künstler Rainer Lind ist 2020 dazu eine Website >>>>>https://recherche.video/recherche-2020/ entstanden. Daran anknüpfend und die Recherche weiterführend haben sich kürzlich wieder Jugendliche der Bertolt-Brecht-Schule mit den Ereignissen 1940/41 in Darmstadt beschäftigt und an der analogen Ausstellung mitgewirkt, die im Februar im Staatsarchiv Darmstadt zu sehen ist.
Die Ausstellung thematisiert nicht nur die Art der Zwangsarbeiten, zu denen die Juden von der Stadt gezwungen wurden, sondern vor allem den Terror, der von dem städtischen Aufseher Friedrich Späth und dem Gestapobeamten Bruno Böhm zusätzlich ausging. Denn Späths Verhalten gegenüber den Zwangsarbeitern und ihren Familien, vor allem seine Erpressungen, wurden unerträglich, so dass die jüdische Gemeinde Anzeige erstattete. Im anschließenden Ermittlungsverfahren nahm die Gestapo auch die Juden in Schutzhaft. Im Verfahren vor dem Landgericht wurden die Opfer zu „Mittätern“ deklariert. Selbst diejenigen, die lediglich als Zeugen vor Gericht standen, entließ die Darmstädter Gestapo nicht aus der Schutzhaft. Sie wurden im Laufe des Jahres 1941 deportiert und starben in den KZ oder in den Tötungsanstalten Bernburg und Schloss Hartheim.
Neben den Archivalien aus dem Staatsarchiv Darmstadt laden die auf Tafeln gezeigten Auszüge aus Entschädigungsakten und Spruchkammerverfahren, aber auch NS-Täterdokumente ein, die Frage nach Handlungsoptionen zu reflektieren, Täterhandeln in Darmstadt zu benennen und die Opfer und Verfolgten zu erinnern.
„Geerbtes Unrecht“
„Inwieweit die ganze Entwicklung eines Kindes gehemmt wird,
dem man dauernd seine jüdische Abstammung vorwirft und
dessen Ernährer man nicht arbeiten läßt,
möchte ich demokratischen Richtern überlassen.“
Heinz Stiehl, 20.2.1967
Deutlich benennt Heinz Stiehl, der Sohn von Nathan Landauer, in seinem Antrag auf Entschädigigung die Übertragung bzw. Kontinuität des NS-Unrechts in der Nachkriegszeit: „Wenn mein Sohn das Abitur hat, wird es mir nicht möglich sein, ihn studieren zu lassen. Wird aber der Sohn eines ehemaligen HJ-Führers, dessen Vater Ortsgruppenleiter war, ebenfalls nicht studieren können? Das ist für mich die Frage. Deshalb mein Antrag. Hier sehe ich ein Unrecht.“ Damit thematisiert er, wie die im NS-Staat geschaffenen Strukturen Entwicklungen verhinderten und Generationen nachwirken. Stiehls Zuversicht, dass „demokratisch[e] Richte[r]“ in Entschädigungsverfahren dies berücksichtigen und entsprechende Urteile und Festsetzungsbescheide aussprechen, bestätigt sich leider beim Lesen der Entschädigungsakten nicht.
HAEDERFOTO: Ausschnitt aus Boykott des Kaufhaus Rothschild in Darmstadt, Marktplatz (HStAD R4 17935)

